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Vision Dimension RoHS and WEEE

Elektro- und Elektronikgerätgesetz (ElektroG, WEEE)

Vision Dimension hat sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register registriert und kommt somit den gesetzlichen Rücknahmeverpflichtungen nach. Die Registrierungsnummer lautet: DE97818414.

(www.stiftung-ear.de).



Für Sie als Kunden von Vision Dimension ist damit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet, dass Sie für von Vision Dimension bezogene und von Ihnen in Deutschland verkaufte Produkte keine Herstellerverpflichtungen übernehmen müssen.

Dies gilt nicht, soweit Sie aus von uns bezogenen Bauteilen Elektro- und Elektronikgeräte herstellen. Hier ist von Ihnen zu prüfen, ob Sie selbst als Hersteller im Sinne des ElektroG gelten.

Für den Fall, dass Sie weitergehende Informationen benötigen, verweisen wir Sie freundlichst an die ear-Stiftung. Vision Dimension kann leider keine Beratungsleistung übernehmen.

Das ElektroG
Das ElektroG ist seit dem 23.März 2005 in Kraft. Es setzt in Deutschland sowohl die Reglung der so genannten WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment) als auch die der RoHS-Richtlinie (Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances, tritt am 01.07.2006 in Kraft) des europäischen Parlaments um.

Das ElektroG regelt unter anderem:

  • die Registrierung bei einer Gemeinsamen Stelle,
  • die Meldung von verkauften Geräten an die Gemeinsame Stelle,
  • die Kennzeichnung von Geräten,
  • die Rücknahme, Entsorgung und/oder Verwertung von Altgeräten und
  • das Verbot des Inverkehrbringens von Geräten, die mehr als eine bestimmte Menge von gefährlichen Stoffen enthalten.

Produktverantwortung für Alt-Geräte
Mit Inkrafttreten des ElektroG ist der Hersteller von Elektrogeräten erstmals auch für deren Rücknahme, sowie für deren ordnungsgemäße Behandlung, Verwertung und Entsorgung verantwortlich.

Im Sinne der Kreislaufwirtschaft schreibt der Gesetzgeber Quoten der Wiederverwendung bzw. Verwertung (Recycling) für verschiedene Gerätegruppen vor. Ziel des Gesetzes ist, schon bei der Produktion von Neugeräten auf Entsorgungsfähigkeit und Umweltverträglichkeit bzw. auf die Vermeidung von Abfällen hinzuwirken. So wird ab Juli 2006 die Verwendung von gefährlichen Stoffen über Grenzwerte hinaus verboten sein.


A C H T U N G:   Wer als Hersteller oder Importeur gegen die Regelungen des ElektroG - und hier besonders gegen Stoffverbot, Registrierungspflicht und umweltverträgliche Entsorgung - begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbußen können je Einzelfall bis zu EUR 50.000,- betragen. Im schlimmsten Fall droht ein Verkaufsverbot!


Wer gilt als Hersteller von Elektro- & Elektronikgeräten:
  • Wer gewerbsmäßig Geräte unter seinem Markennamen herstellt und erstmals in Deutschland in Verkehr bringt
  • Wer gewerbsmäßig Geräte anderer Anbieter unter seinem Markennamen in Deutschland weiterverkauft
  • Wer gewerbsmäßig Geräte erstmals nach Deutschland einführt und in Verkehr bringt
  • Wer gewerbsmäßig Geräte nicht registrierter Hersteller zum Verkauf anbietet
  • Wer gewerbsmäßig Geräte mit Hilfe der Fernkommunikation unmittelbar an Endverbraucher in einem anderen EU-Mitgliedsstaat vertreibt.



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